Dem VN
werden Vermögensschäden ersetzt, die während der Vertragslaufzeit
durch vorsätzliche Handlungen verursacht werden
zum Beispiel: V Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue C Computerbetrug, begangen durch Vertrauenspersonen D Datenmißbrauch durch außenstehende Dritte, die
nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen
zu Schadenersatz verpflichten